Gebühren Kosten für einen Rechtsanwalt
- 1,3 Geschäftsgebühr
- 84,50 EUR
- Post - und Telekommunikationspauschale
- 16,90 EUR
- Insgesamt
- 101,40 EUR
- 19% MwSt.
- 19,26 EUR
- Gesamtbetrag
- 120,66 EUR
Die anwaltlichen Gebühren berechnen sich, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, oder das RVG nichts anderes bestimmt, gemäß § 2 Abs. 1 RVG nach dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert).
Ein Beispiel: Wird eine Forderung in Höhe von 900,00 EUR abgewehrt, so fallen folgende außergerichtliche Kosten nach der Anlage zu § 13 Abs. 1 RVG an.
Je nach Arbeitsaufwand kann der Betrag nach unten oder oben variieren. Vor jedem Beratungsgespräch besprechen wir gerne mit Ihnen die anfallenden Kosten für unsere Dienstleistung.