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Gebühren Kosten für einen Rechtsanwalt

1,3 Geschäftsgebühr
84,50 EUR
Post - und Telekommunikationspauschale
16,90 EUR
Insgesamt
101,40 EUR
19% MwSt.
19,26 EUR
Gesamtbetrag
120,66 EUR

Die anwaltlichen Gebühren berechnen sich, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, oder das RVG nichts anderes bestimmt, gemäß § 2 Abs. 1 RVG nach dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert).

Ein Beispiel: Wird eine Forderung in Höhe von 900,00 EUR abgewehrt, so fallen folgende außergerichtliche Kosten nach der Anlage zu § 13 Abs. 1 RVG an.

Je nach Arbeitsaufwand kann der Betrag nach unten oder oben variieren. Vor jedem Beratungsgespräch besprechen wir gerne mit Ihnen die anfallenden Kosten für unsere Dienstleistung.

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