Anwaltsvollmacht unserer Kanzlei in Burg, Brunsbüttel & Meldorf
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Um Sie als Anwalt vor Gericht zu vertreten, benötigen wir eine Vollmacht von Ihnen. Diese ermöglicht es uns, auf Ihren Wunsch hin Kontakt zum Anwalt der Gegenseite aufzunehmen, rechtliche Einkünfte einzuholen und uns zu Ihrem Sachverhalt zu äußern. All dies können wir nur mit Ihrer Erlaubnis tun. Mithilfe dieser Vollmacht sind wir befugt, Sie zu vertreten und in Ihrem Namen zu handeln.
Auf dieser Seite stellen wir eine Druckvorlage für eine Vollmacht zur Verfügung.
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